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Abgasskandal

Die gerichtliche Bedeutung des Abgasskandals

Seit mehreren Jahren ist der Diesel-Abgasskandal ein fester Bestandteil des Alltags an deutschen Zivilgerichten. Es ist zumindest mittlerweile gefestigte Rechtsprechung, dass einige Manipulationen eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellen und haben dem Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Diese Klarheit wurde für Verbraucher durch einige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geschaffen (BGH). Sofern Sie zunächst das allgemeine Geschehen hinter dem Abgasskandal nachlesen wollen, finden Sie dieses weiter unten beschrieben. Zu Finanzierung des etwaigen Prozesses verweisen wir gerne auf unsere Preisgestaltung.

Welche Ansprüche und Möglichkeiten hat der geschädigte Kunde?

Der Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeuges kann gegen den Motorenhersteller Schadenersatzansprüche geltend machen. In Frage kommt eine Entschädigungszahlung oder die Rückzahlung des Kaufpreises.

Nach Prüfung ihres individuellen Falls erhalten Sie eine auf Sie abgestimmte rechtliche Prüfung durch eine unserer Rechtsanwälte.

Übersicht Ihrer Möglichkeiten:

  1. Klage gegen den Autohändler (eher selten, weil wenig erfolgsversprechend)

  2. Klage gegen den Hersteller (VW, Audi etc. - höchste Erfolgswahrscheinlichkeit

    • Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. großer Schadensersatz)

    • Klage auf Erstattung des Wertverlusts (sog. kleiner Schadensersatz

  3. Musterfeststellungsklage (MFK)

  4. Klage gegen die Bank - Widerruf des Autokredits (AFZ)

 

Klage gegen den Autohändler

Beim Kauf eines mangelhaften Dieselfahrzeugs entsteht zunächst ein Anspruch auf Mängelbeseitigung (das Gesetz spricht von "Nachbesserung"). Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Klagen gegen den unmittelbaren Verkäufer, also den Autohändler, von dem Sie das Fahrzeug erhalten haben, sind im Abgasskandal eher selten. Das hat seinen Grund darin, dass dem Händler zumeist kein Verschulden nachzuweisen ist, da die betroffenen Fahrzeuge von VW nur abgenommen hat und von der Mangelhaftigkeit nichts wusste.

 

Klage gegen den Hersteller (VW, Audi etc.)

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann es sich beim Einbau von illegalen Abschaltvorrichtungen um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB handeln.

Die Abschalteinrichtung hat dabei folgenden Hintergrund: Die manipulierten Modelle sind mit einer Vorrichtung ausgestattet, die im Testbetrieb vorgibt, das Fahrzeug würde sich innerhalb der zulässigen Schadstoffgrenzwerte bewegen. Die Vorrichtung ist auf der Straße nicht mehr aktiv, sodass die (schon vorher tatsächliche) Schadstoffmenge feststellbar ist. Aufgrund dieser bewussten Täuschung des Kunden, ist dieser in diesem Fall zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt oder kann alternativ vom Hersteller einmalig Schadenersatz in Höhe einer geringer ausfallenden Ausgleichszahlung verlangen.

 

1. Möglichkeit: Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. großer Schadensersatz)

Bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. großer Schadensersatz) wird die Transaktion rückabgewickelt als hätte sie gar nicht stattgefunden. Im Rahmen dessen gibt der Käufer das Fahrzeug zurück und erhält vom Verkäufer den Kaufpreis zurück (sog. Zug-um-Zug-Geschäft)

Gemäß der gegenwärtigen allgemeinen Rechtsprechung ist der Erwerber verpflichtet, dem Schädiger einen Nutzungsersatz für die bisher zurückgelegten Kilometer zu leisten. Die genaue Höhe der Entschädigung obliegt dem Ermessen des Gerichts und wird anhand einer festgelegten Formel bestimmt: Dabei werden der Kaufpreis und die gefahrenen Kilometer in Relation zur geschätzten Gesamtlaufleistung gesetzt. In der Regel nehmen die Gerichte bei Diesel-Fahrzeugen eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km bis 300.000 km an. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich jedoch eine zusätzliche Erstattung von Deliktszinsen (Zinsen innerhalb des deliktischen Anspruchs aus § 849 BGB) zugunsten des Erwerbers abgelehnt.

Der Verkauf des Fahrzeugs vor oder während des rechtlichen Verfahrens mindert nicht die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil im Juli 2021 deutlich gemacht, dass der Weiterverkauf eines betroffenen Fahrzeugs nicht dazu führt, dass der Schaden entfällt.

 

2. Möglichkeit: Klage auf Erstattung des Wertverlusts (Kleiner Schadensersatz)

Bei einer Klage auf Erstattung des Wertverlusts (auch bekannt als kleiner Schadensersatz) behält der Käufer das manipulierte Fahrzeug und erhält eine Ausgleichszahlung in Höhe des durch die Manipulation entstandenen Wertverlusts.

Die genaue Höhe des Wertverlusts ist in der Rechtsprechung umstritten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens muss der Käufer den Minderungsbetrag darlegen, der als Prozentsatz des ursprünglich gezahlten Kaufpreises berechnet wird, z. B. 15 oder 20 Prozent.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass Klagen auf Rückabwicklung bei Diesel-Fahrzeugen im Vergleich zu Klagen auf geringfügigen Schadensersatz mehr Aussicht auf Erfolg haben

 

Musterfeststellungsklage (MFK)

Als Reaktion auf den Diesel-Skandal hat der deutsche Gesetzgeber im Sommer 2018 das "Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" verabschiedet, um betroffenen Fahrzeugbesitzern keine Nachteile bei der Verjährung im Vergleich zu Volkswagen zu verschaffen. Das Gesetz trat am 1. November 2021 in Kraft.

Mit dieser "Sammelklage", bei der "einer für alle klagt", können Verbraucher ihren Schadensersatzanspruch gegen Konzerne einfacher durchsetzen, ohne das Kostenrisiko einer individuellen Klage tragen zu müssen. Verbraucherschutzverbände sind berechtigt, diese Klagen einzureichen.

Das neue Instrument soll in Fällen eingesetzt werden, in denen viele Verbraucher auf die gleiche Weise geschädigt wurden. Die Mindestanzahl für eine Musterfeststellungsklage beträgt 50 Betroffene, die sich im eigens eingerichteten Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden müssen.

Das anschließende Verfahren soll grundlegende strittige Fragen klären, die über den Einzelfall hinausgehen. Im Gegensatz zu US-amerikanischen Sammelklagen (sog. Class Action Suit) gibt es bei der Musterfeststellungsklage nur ein Feststellungsurteil, das den grundsätzlichen Anspruch feststellt. Um konkrete Ansprüche durchzusetzen, müssen die Betroffenen im Anschluss den individuellen Klageweg gehen. Wenn jedoch ein positives Feststellungsurteil ergangen ist, erhöht dies die Erfolgsaussichten im individuellen Verfahren beträchtlich.

Am Mittwoch, dem 7. Juli 2021, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.

 

Klage gegen die Bank - Widerruf des Autokredits (AFZ)

Wenn der Käufer das betroffene Dieselfahrzeug finanziert hat, besteht die Möglichkeit, den Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen und dadurch auch den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

 

Allgemeine Informationen zu Klagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

 

Rücktritt vom Kaufvertrag

Beim Rücktritt muss der Käufer das Fahrzeug zurückgeben, und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten. Allerdings kann der Verkäufer – ähnlich wie beim deliktischen Anspruch gegen den Hersteller – eine Nutzungsentschädigung für die vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs verlangen.

Die konkrete Höhe der Nutzungsentschädigung liegt im Ermessen des Gerichts und basiert auf einer bestimmten Formel: Der Kaufpreis und die gefahrenen Kilometer werden in Relation zur geschätzten Gesamtlaufleistung gesetzt. In der Regel gehen die Gerichte bei Dieselfahrzeugen von einer Gesamtlaufleistung zwischen 250.000 km und 300.000 km aus (siehe auch oben bei 1. [Link])

 

Herabsetzung des Kaufpreises

Alternativ kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Der Kaufpreis wird dann im Verhältnis zwischen dem Wert des mangelfreien Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem tatsächlichen Wert herabgesetzt.

Wie im deliktischen Recht ist die genaue Höhe der Minderung umstritten. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens muss der Käufer den Betrag darlegen, der als Prozentsatz des ursprünglich gezahlten Kaufpreises berechnet wird, z. B. 15 oder 20 Prozent.

Verjährung der Ansprüche

Die deliktischen Ansprüche gegenüber dem Hersteller, insbesondere wegen Betrugs und sittenwidriger Schädigung, verjähren spätestens drei Jahre nach Kenntnis des schädigenden Ereignisses. Die absolute Verjährungsfrist beträgt maximal zehn Jahre.

Da die genaue Kenntnis des schädigenden Ereignisses – und somit der Beginn der Verjährungsfrist – insbesondere im Zusammenhang mit verschiedenen Fahrzeugherstellern oft rechtlich komplex ist, empfiehlt es sich, schnell zu handeln und unser Anwaltsteam zu konsultieren. Die Einreichung einer Klage kann die Verjährung rechtzeitig unterbrechen.

 

Kurze Verjährung

Die Gewährleistungsrechte verjähren, im Gegensatz zu Ansprüchen gegen den Hersteller, genau zwei Jahre nach Übergabe des Kaufgegenstands, und das auch unabhängig von der Kenntnis. Bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Es ist ratsam, schnell zu handeln und eine mögliche Verjährung kostenfrei von unserem Anwaltsteam prüfen zu lassen.

Was ist Inhalt des Abgasskandals?

Erste Informationen zum Abgasskandal wurden im September 2015 erstmals öffentlich. Die damals verkauften PKW wurden von den Herstellern mit der Garantie verkauft, dass diese die erforderliche EU-Typengenehmigung verfügen und damit ordnungsgemäß im Fahrbetrieb entsprechend schadstoffarm sind. Dabei wurden die Käufer von den Herstellern vorsätzlich getäuscht, bzw. von den Konzernen bewusst verschwiegen.

Dabei haben die Hersteller wie Volkswagen, Audi, Porsche, BMW oder Daimler billigend in Kauf genommen, dass durch die unzulässige Motorsteuerungssoftware, die in den Fahrzeugen verbaut war, ihren Kunden einen Schaden verursacht. Ein solcher Schaden liegt zunächst in dem geminderten Fahrzeugwert, als auch in dem dadurch drohenden Fahrverbot (Die Fahrzeuge erfüllen nicht die Schadstoffvorgaben des Kraftfahrtbundesamts). Das betrifft nicht nur PKWs. Auch Wohnmobile sind in die Ermittlungen zu diesem Thema aufgenommen worden.

Da die Entstehung der Schadenersatzansprüche größtenteils schon einige Jahre zurückliegen und damit drohen zu verjähren, empfehlen wir Ihnen die schnelle und sofortige Fallprüfung, bevor der Anspruch Ihrerseits nicht mehr besteht. Kontaktieren zu uns dazu einfach!

Wie ist der Abgasskandal entstanden?

Am 18. September 2015 wurde durch US-Umweltbehörde EPA bekannt gemacht, dass die Volkswagen AG über Jahre hinweg eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung vieler Diesel-Fahrzeuge verbaut hatte.

Nach der Veröffentlichung gestand VW zunächst den Einbau der Manipulationssoftware für den Motorentyp EA 189, welcher in zahlreichen VW-Modellen wie VW Golf, Touareg verbaut war. Die US-amerikanischen Behörden hatten in einer breit angelegten Testreihe herausgefunden, dass die Modelle zwar auf dem Prüfstand die vorgegeben Werte einhielten, aber nicht im tatsächlichen Betrieb auf der Straße. Die relevanten Stickoxid-Emissionen waren ein Vielfaches der zulässigen Menge. Die Abschaltvorrichtungen spiegelten eine Umweltverträglichkeit vor, sodass die Motoren tatsächlich nicht (sehr kostspielig) angepasst werden mussten, um die Schadstoffvorgaben zu erreichen.

Nachdem auch in Deutschland der Abgasskandal seinen Lauf nahm und es zu genauerer Untersuchungen kam, rief das Kraftfahrtbundesamt erstmals (wann? ) 2,4 Mio. Fahrzeuge aufgrund der verbauten Manipulationssoftware zurück. Da die Modelle konzernweit verbaut wurden (VW, Audi, Seat und Skoda bilden einen Zusammenschluss mehrerer, selbständiger Unternehmen), betraf dies auch die besagten Konzernunternehmen.

In den USA wurde von VW der großangelegte VW zugegeben. In Deutschland wurde sich jedoch zunächst auf die Position zurückgezogen, dass gegen keinerlei Vorgaben verstoßen wurde. Daher wurden auch keine freiwilligen Ausgleichszahlungen für den entstandenen Schaden durch VW gewährt. In Deutschland wurde lediglich eine kostenlose technische Nachprüfung der betroffenen Modelle (sog. Software-Update) angeboten. Der deutlich teurere Umbau der verbauten Hardware wurde in Deutschland kategorisch abgelehnt. Für andere Hersteller bestehen Hinweise, dass im Testbetrieb verfälschte NOx-Reduktionen (Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffe) vorliegen.

Welche Hersteller sind in den Abgasskandal involviert?

Eine Vielzahl von Herstellern von Dieselfahrzeugen ist betroffen. Bezüglich VW sind die Motorenreihen EA 189, EA 288 und EA 897 betroffen. Seit 2018 betrifft diese auch die Motorreihe OM 651 von Daimler, die vom Kraftfahrtbundesamt verpflichtend zurück­gerufen wurden.

Es wurde zudem bekannt, dass auch Fiat-Multijet-Motoren vom Diesel Abgasskandal betroffen sind. Diese wurden in vielen Wohnmobilen, Campern, Transportern und Kastenwagen verbaut. Diese wurden zu Beginn des Jahres 2021 vom Kraftfahrtbundesamt verbindlich zurückgerufen.

Es ist bekannt, dass die Fahrzeuge folgender Hersteller betroffen sind:

  • Audi

  • BMW

  • Fiat

  • Mercedes-Benz (Daimler)

  • Opel

  • Peugeot

  • Porsche

  • Seat

  • Skoda

  • VW

  • Volvo

Aktuelle Rechtsprechung im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit dem Abgasskandal befasst. Die wichtigsten Entscheidungen sind:

Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19

Der BGH äußert sich spezifisch zu den Rechtsfolgen, wenn Fahrzeughersteller bewusst strategische Entscheidungen bei der Motorenentwicklung treffen, die es ihnen durch Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts ermöglichen, Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen zuzulassen. Durch das Verschweigen der gesetzeswidrigen Software wird das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausgenutzt, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Das Verhalten der Hersteller wird daher als sittenwidrig bewertet, und der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und Schadensersatz zu verlangen.

Urteil vom 13.04.2021, VI ZR 274/20

Verbraucher, die ein Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung erworben haben, haben einen Anspruch auf Erstattung der Finanzierungskosten. Der BGH hat im April 2021 entschieden, dass der Hersteller neben dem Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) und den getätigten Aufwendungen auch die Kosten für ein Finanzierungsdarlehen übernehmen muss. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Finanzierungsaufwendungen den Erwerb des Fahrzeugs in erster Linie ermöglicht haben und der Klägerin kein zusätzlicher Vorteil bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag verschafft worden wäre.

Urteil vom 13.07.2021, VI ZR 128/20

Der BGH entscheidet, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen, aufgrund der Installation eines sogenannten "Thermofensters" in Fahrzeugen der Daimler AG. Die Entwicklung und Verwendung einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems allein reicht nicht für einen Schadensersatzanspruch aus, da die Sittenwidrigkeit nur dann gegeben ist, wenn zusätzliche Umstände das Verhalten als besonders verwerflich erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall konnte nicht festgestellt werden, dass Daimler die Entwicklung des "Thermofensters" mit dem Wissen förderte, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.

Urteil vom 20.07.2021, VI ZR 575/20

Bisher war umstritten, ob Verbraucher nach dem Weiterverkauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs einen Schadensersatzanspruch haben. Die Berufung des Herstellers gegen das Urteil des Landgerichts hatte keinen Erfolg, da der BGH auch in diesem Fall trotz des Weiterverkaufs davon ausging, dass der Beklagte aufgrund der Entwicklung einer unzulässigen Steuerungssoftware, die gegen die guten Sitten verstößt, zur Schadensersatzleistung verpflichtet ist.

Auswirkungen des Abgasskandals auf Käufer betroffener Fahrzeuge

Geschädigte Käufer gingen bei Erwerb des betroffenen Fahrzeugs stets davon aus, ein mangelfreies Fahrzeug für den vereinbarten und gezahlten Kaufpreis zu erhalten. Dies war jedoch bei Fahrzeugen mit manipulierter Software nicht der Fall.

 

Wertminderung des betroffenen Fahrzeugs

Zudem ist mit einem Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs zu rechnen. Da für den durchschnittlichen Autokäufer völlig unklar ist, ob sich ein Software-Update negativ auf die Motorsteuerung, das Abgassystem oder andere Fahrzeugkomponenten auswirken kann, wird ein potenzieller Käufer im Zweifelsfall von einem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Abstand nehmen.

 

Nachrüstung durch Software-Update

Eine Nachrüstung ist derzeit nur durch ein Software-Update möglich. Das Update stellt jedoch keine "Reparatur" des Fahrzeugs dar, insbesondere da mögliche negative Auswirkungen des Updates nicht ausgeschlossen werden können. Es besteht die Möglichkeit, dass die angebotenen Software-Updates zu Schäden am Fahrzeug führen können. Die Hersteller übernehmen dafür keine Garantie, und viele Dieselbesitzer klagen über erhöhten Verschleiß und schlechteres Fahrverhalten. Aus technischer Sicht kann daher nicht ohne weiteres zur Installation des Software-Updates geraten werden. Auch aus rechtlicher Sicht ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich. Durch die Durchführung eines Software-Updates wird die technische Bewertung der ursprünglichen Software erheblich erschwert, was zu Beweisschwierigkeiten in einem Prozess führen kann.

 

Stilllegung und Fahrverbote

Wenn sich ein betroffener Fahrzeugbesitzer nach einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts weigert, das vorgeschriebene Software-Update durchführen zu lassen, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass das Kennzeichen entwertet wird und die Zulassung vom Amt eingezogen wird. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Wenn die Kfz-Zulassungsstelle die Stilllegung des Fahrzeugs anordnet, sollte das Update durchgeführt werden, nach vorheriger Beratung durch einen Rechtsanwalt. Darüber hinaus fordert der politische Wandel mittlerweile das Ende des Dieselmotors in deutschen Städten. Davon sind nicht nur Fahrer betroffen, deren Fahrzeuge mit einer manipulierten Software ausgestattet sind. Der Diesel-Abgasskandal beschleunigt den Prozess, den Individualverkehr in den Städten einzuschränken. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2018 können Städte eigenständig über Fahrverbote entscheiden, wenn die gesetzlichen Grenzwerte zur Luftreinhaltung nicht eingehalten werden. Besitzer von Euro 4- und Euro 5-Fahrzeugen sind von Fahrverboten stark betroffen. Kleine Unternehmen, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, befürchten um ihre Existenz. Fahrzeughalter betroffener Dieselautos haben durch einen Anspruch auf Rückabwicklung die Möglichkeit, auf alternative Antriebe umzusteigen.

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