Cyber Mobbing
Was ist Cyber Mobbing?
Cyber Mobbing beschreibt ist klassisches Mobbing, dass durch das digitale Zeitalter auf moderne Kommunikationsmittel wie Handy, Computer erweitert wurde. Menschen werden von anderen Menschen über die sozialen Netzwerke über z.B. deren Messengerdienste bloßgestellt, angefeindet, ausgegrenzt oder diskriminiert bzw. erniedrigt. Stark verbunden ist Cyber Mobbing mit der Erstellung von Fake-Profilen verbunden, dessen Sinn und Zweck Cyber Mobbing ist. SIehe dazu unsere Seite Fake-Profil.​
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Aufgrund der breiten öffentlichen Wirkung, kann ein großer Personenkreis das Cyber Mobbing live miterleben - also alle Nutzer eines sozialen Netzwerks oder eines Forums. Da die Täter zumeist durch Verschleierung der eigenen Identität im Verborgenen bleiben, haben diese keine Hemmungen das Opfer aufs Übelste zu beleidigen etc., sodass die Mobbing-Attacke zumeist enorme Ausmaße für das Opfer annimmt und es sich aufgrund der Anonymität nicht wehren können. Die körperliche und seelische Gesundheit der betroffenen Opfer ist demnach natürlich stark beeinträchtigt und zeigt sich in Schlaflosigkeit, Panikattacken oder Depressionen.
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Was kann ich gegen Cyber Mobbing tun?
Leider gibt es keine Strafvorschrift, die Cyber Mobbing explizit unter Strafe stellt. In strafrechtlicher Hinsicht besteht aber die Möglichkeit den Täter, sofern er bekannt ist bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Wenn es zu einer Verhandlung kommt für das Opfer auch Nebenklage möglich (eigene Anklage des Täters durch das Opfer neben der Staatsanwaltschaft). Gerade in solch einer schwierigen Situation ist der Gang zu den Behörden besonders mit Überwindung verbunden. Daher helfen wir Ihnen bereits dabei gerne! Entsprechende Strafvorschriften sind Beleidigung nach § 185 StGB, Verleumdung nach § 187 StGB, Nötigung nach § 240 StGB oder auch Nachstellung (Stalking) nach § 238 StGB.
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Hierbei können Sie Anzeige gegen Unbekannt stellen. Aufgrund dessen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer weitreichenden Ermittlungsmöglichkeiten die IP-Adresse des Täters ermitteln und so auch seine Identität feststellen. Selbst wenn die Ermittlungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass der Täter ermittelt werden, kann die Staatsanwaltschaft dem Täter so auf die Spur kommen.
Die Folge ist dann eine Anklage aufgrund der angesprochenen Straftatbestände. In diesem Zusammenhang wird es für das Opfer umso besser möglich, die zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie haben also die Möglichkeit selbst gegen den Täter vorzugehen. Da dieser durch das Cyber Mobbing Ihre Persönlichkeitsrechte massiv verletzt, haben Sie einerseits einen Unterlassungsanspruch und andererseits Schadensersatzansprüche gegen den Täter. Aufgrund der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung können die Schadensersatzansprüche in höhe vierstellige oder gar fünftstellige Summen gehen. Sehen Sie dazu beispielsweise:
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Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 08.07.2009 – 7 Ca 1960/08 (30.000 Euro Schmerzensgeld wegen des Versuchs eines Arbeitgebers einen Arbeitnehmer durch schikanöse Behandlung aus dem Unternehmen zu drängen)
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Landgericht Memmingen entschied mit Urteil vom 03.02.2015, Az. 21 O 1761/13: (1.500 Euro Schmerzensgeld wegen Cyber Mobbings unter Schülern)
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Wie ist das weitere Vorgehen?
Wie bereits erläutert, stellt das Hauptproblem eines solchen Vorgehens die Unbekanntheit des Täters dar. Verständlicherweise wollen die Opfer des Cyber Mobbings, dass die verletzenden Kommentare so schnell wie möglich aus dem Internet entfernt werden, bevor Sie noch weiteren Schaden mit der eigenen Gesundheit anrichten.
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Daher besteht unserseits die Empfehlung, schnellstmöglich die betreffenden Plattform- und Forenbetreiber zu kontaktieren und aufzufordern die Kommentare zu entfernen. In diesem Kontext sind die Betreiber darauf hinzuweisen, dass die Kommentare eine Rechtsverletzung darstellen. Des Weiteren können die Betreiber dann auch noch zur Herausgabe der Daten über den "Urheber" der Hass-Kommentare oder über den Ersteller des Fake-Profils aufgefordert werden.
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Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass die Betreiber der Plattformen und Foren ohne anwaltliche Hilfe eher weniger auf die Aufforderung der Geschädigten reagieren und erst bezüglich der Löschung der Kommentare oder Fake-Profile aktiv werden, wenn Sie von anwaltlicher Seite dazu aufgefordert werden. Wir helfen ihnen in dieser schwierigen Lage gerne weiter!
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Gerade unter Kindern und Jugendlichen ist Cyber Mobbing stark verbreitet und belastet nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern.
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Wir können Ihnen hier kompetent auf bequem weiterhelfen, sowohl die strafrechtliche als auch die zivilrechtliche Seite können wir auf unser Anwaltsteam aufteilen und Ihre Ansprüche bestmöglich geltend machen. Kontaktieren Sie uns gerne!
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Wer übernimmt die Kosten eines Verfahrens gegen die Schädiger bzw. die Plattformen?
Hierbei verweisen wir gerne auf unseren allgemeinen Informationen. Aber schonmal vorweg: Grundsätzlich trägt die Kosten der Anspruchsgegner und Verlierer des Verfahrens, also der Täter. Sofern Sie gewinnen, zahlen Sie am Ende des Tages also nichts. Sie können auch Prozesskostenhilfe beantragen.