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Wer trägt die Kosten einer Klage/eines Verfahrens?

Vor den deutschen Gerichten zählt der folgende Grundsatz: "Der Verlierer zahlt". Das bedeutet, dass am Ende des Prozesses eine sog. Kostengrundentscheidung durch das Gericht ergeht, dass dem Verlierer des Rechtsstreits die Kosten der gegnerischen Partei auferlegt. Sofern Sie also den Prozess gewinnen, haben Sie keinerlei Kosten zu tragen.

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Da die Gerichte im Rahmen ihrer Arbeitsvergütung einen Gerichtskostenvorschuss erheben, damit die Klage zugestellt wird, ist der Kläger verpflichtet diesen zu entrichten. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch wir aus denselben Gründen einen Teil unserer Kosten als Vorschussrechnung stellen. Sofern der Rechtstreit positiv ausgeht, erhalten Sie diesen Vorschuss von der gegnerischen Partei selbstverständlich zurück.

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Die Kostenfrage steht für die meisten unserer Mandanten an erster Stelle, daher finden Sie folgend zunächst eine Übersicht über die möglichen Wege der Prozessfinanzierung

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die bereits zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts vorhanden war und den Bereich "Verkehrsrechtsschutz" abdeckt, lohnt es sich, bei der Versicherung nachzufragen, ob der Kostenschutz für das geplante Verfahren gewährleistet ist. Wenn eine Deckungszusage vorliegt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Der Versicherungsnehmer muss lediglich den im Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalt (normalerweise zwischen 150 Euro und 300 Euro) zahlen.

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Es ist darauf zu achten, dass entweder der Mandant selbst Versicherungsnehmer ist oder gemäß des Vertrags mitversichert ist (z.B. Ehepartner oder Lebenspartner, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben). Dadurch wird sichergestellt, dass die Versicherung den Versicherungsschutz nicht aus formellen Gründen ablehnt.

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Wenn es Unklarheiten bezüglich des Beginns und des Umfangs des Rechtsschutzes gibt, kann der Anspruchsteller dieses Anliegen gerne an unsere Kanzlei weitertragen. Wir holen gerne eine Deckungszusage von der betreffenden Rechtsschutzversicherung ein. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen im Zusammenhang mit einem Versicherungswechsel.

 

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte keine Rechtsschutzversicherung hat, aber dennoch seine individuellen Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durch eine Einzelklage geltend machen möchte. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle eines Verlierens des Prozesses, entstehe dem jeweiligen Kläger keine Kosten. Prozessfinanzierer sind private Dienstleistungsunternehmen, die für Zahlung einer Beteiligungsquote durch den Kläger/Beklagten die Kosten des Prozesses komplett übernehmen.

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Wir beraten Sie gerne individuell und holen eine Anfrage zur Kostenübernahme bei einem Prozessfinanzierer ein.

 

Selbstzahler

Wenn keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde und auch keine Prozessfinanzierung gewünscht wird, kann der Anspruchsteller die Anspruchsstellung auf Eigenkostenbasis einreichen. Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs müssen keine Kosten vom Kläger getragen werden. Im Falle einer Niederlage trägt der Kläger jedoch sämtliche Prozesskosten.

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Da diese Variante ein erhöhtes Kostenrisiko birgt, empfehlen wir vor der Klageeinreichung eine Beratung durch unser Expertenteam.

 

Honorarvereinbarung

Sofern dies im entsprechenden Fall notwendig ist, arbeiten wir auf Honorarbasis. Der Stundensatz beträgt hier 200,00 Euro netto. Sofern Sie explizit eine Honorarvereinbarung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Davon zu unterscheiden ist die Erstberatung. Eine Erstberatung berechnen wir mit 150,00 Euro brutto.

 

Muss ich sofort bezahlen?

In der Regel ist die volle Vergütung erst nach Ende des Verfahrens zu begleichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für anwaltliche Tätigkeit, die im Vorfeld des Verfahrens stattfinden (bspw. Klageschrift etc.) bereits eine Vergütung anfällt, die im Rahmen einer Vorschussrechnung abgerechnet werden. Bei Telefon- und Online-Erstgeberatungsterminen gilt dies auch für die Erstberatungsgebühr - wir bitten um Verständnis das diese in einem solchen Fall im Vorfeld auf unser Konto zu überweisen ist.

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Welche Zahlungsmethoden gibt es?

Sie können per Überweisung auf Rechnung zahlen. 

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