Kontakt aufnehmen
Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main
Anfahrt
Mit der Bahn
Die Kanzlei ist sehr gut an das öffentliche Nahverkehrssystem angebunden. Die nächste U-Bahn-Station/S-Bahn-Station ist "Konstablerwache/Zeil". (U-Bahn: U4, U5, U6, U7, S-Bahn: S1-S6, S8, S9). Benutzen Sie hier am besten den Ausgang "Kurt-Schumacher-Straße" oder "Justizzentrum". Alternativ halten an der Konstablerwache (oberirdisch) auch Bus (Bus 30, 36) oder Straßenbahn (Linie 12, 14 und 18). Von dort aus sind es keine 100 m bis zur Kanzlei. Der Hauseingang ist rechts neben "Kleines Café Frankfurt".
Mit dem Auto
Von Norden fahren Sie am besten über die Friedberger Landstraße, von Westen über die Hanauer Landstraße und dann auf die Schöne Aussicht, von Süden über die Darmstädter Landstraße (L3) und von Osten über die A66/Miquel-/Adickesallee bzw. über die Mainzer Landstraße/Berliner Straße.
Parkplätze
Sie können bequem in folgenden Parkhäusern parken: Parkhaus am Gericht, Klapperfeldstraße 8, 60313 Frankfurt am Main (nächstes), Parkhaus Zoo-Passage, Grüne Str. 11, 60316 Frankfurt am Main, Parkhaus Konstabler, Töngesgasse 8, 60311 Frankfurt am Main.
Besuch
Ist ein persönlicher Besuch zwingend erforderlich? Geht auch ein Online-Termin?
Selbstverständlich, Sie haben die Wahl, ob Sie eine persönliche Beratung vor Ort wünschen oder lieber auf fernmündliche Beratung setzen. Wir sind flexibel und bieten Beratungsmöglichkeiten per Telefon, E-Mail oder Videotelefonie an. In den meisten Fällen ist ein physisches Erscheinen nicht notwendig, da wir die Vollmacht elektronisch unterzeichnen können und Dokumente bequem per Post oder Cloud austauschen können. Unsere fortschrittliche digitale Aktenführung und moderne Kanzleisoftware ermöglichen es uns, Ihren Fall effizient und kompetent, selbst aus der Ferne, zu betreuen und das bundesweit.
Sind Hygienevorkehrung zur Vorbeugung von Covid-19 getroffen?
Natürlich, gerne. Wir haben einen geräumigen Konferenzraum mit guter Belüftung. Der große Tisch ermöglicht es uns, einen Mindestabstand von 3 Metern während der Beratung einzuhalten. Desinfektionsmittel stehen ausreichend zur Verfügung, und auf Wunsch können auch Mund-Nasen-Schutzmasken bereitgestellt werden. Nach jeder Beratung wird der Konferenzbereich gründlich desinfiziert.
Ist die Kanzlei barrierefrei?
Die Kanzlei liegt im 2. OG, ist jedoch mit Fahrstuhl barrierefrei erreichbar! Die Kanzlei, insbesondere der Konferenzraum ist barrierefrei.
Kann ich eine Begleitung mitbringen?
Natürlich, es ist vollkommen in Ordnung, wenn Sie zu Ihrem Termin eine Vertrauensperson mitbringen möchten. Nach Gesprächen oder für die gemeinsame Entscheidungsfindung kann das sehr hilfreich sein. Wir möchten jedoch darum bitten, dass Sie, wenn möglich, nur eine einzige Vertrauensperson zum Termin mitbringen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Im Allgemeinen bitten wir Ihnen Sie, dass Sie alle Dokumente, die für Ihr Anliegen von Relevanz sind, zum Termin mitbringen. Im Falle von arbeitsrechtlichen Fragen sollten Sie beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag, Kündigungen, Abmahnungen und andere einschlägige Unterlagen vorlegen. Wenn es um mietrechtliche Angelegenheiten geht, sind der Mietvertrag, Schreiben vom Vermieter, eventuell Fotos von Mängeln und ähnliche Dokumente von Bedeutung.
Sollten Sie es bevorzugen, haben Sie auch die Option, uns die Unterlagen per E-Mail oder per Hochladen in unsere Cloud zukommen zu lassen. In unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Kopien anzufertigen, falls dies erforderlich ist. Das ermöglicht uns Ihr Anliegen bereits im Vorfeld zu begutachten, sodass wir Ihre Zeit durch den Termin selbst weniger beanspruchen müssen.
Durchsetzung Ihrer Interessen
Muss mein Recht zwingend vor Gericht durchgesetzt werden? Nein, bevor wir vor Gericht gehen, werden wir sorgfältig prüfen, ob es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung gibt. Dieser Schritt zielt darauf ab, Zeit und Kosten für einen Gerichtsprozess zu sparen. Eine außergerichtliche Einigung ist oft sogar noch möglich, selbst wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Muss ich bei gerichtlicher Auseinandersetzung zwingend persönlich vor Gericht erscheinen?
Oftmals ist auch eine physische Präsenz vor Gericht nicht erforderlich. Diese Entscheidung trifft das Gericht in jedem individuellen Fall. Sollten Sie persönlich vorgeladen werden, aber aus Gründen wie der Sorge vor einer Ansteckung z.B. wegen Covid-19 oder anderen Terminverpflichtungen nicht erscheinen können, werden wir in Ihrem Namen bei Gericht einen Antrag auf Befreiung von der persönlichen Anwesenheit stellen. Letztendlich obliegt die endgültige Entscheidung jedoch dem Gericht. In jedem Fall können wir Sie auch ohne Ihr persönliches Erscheinen wirksam vor Gericht als Prozessvertreter vertreten.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Verfahrensdauern sind sehr unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Können wir uns außergerichtlich mit der Gegenseite einigen, dauert dies häufig nur 2 - 4 Wochen. Ist die Entscheidung eines Gerichtes notwendig, dauert es länger. Ein Verfahren der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht dauert häufig rund zwei bis drei Monate. Vor anderen Gerichten können es auch sechs Monate werden. Wir werden alles daran setzen, einen schnellen Prozess zu erreichen.