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Online-Partnerbörsen

Was ist der Sachverhalt?

Zwar sind die meisten Datingportale wie Tinder, Lavoo, Elite-Partner oder Parship grundsätzlich kostenlos, jedoch können sie, je nach Portal effektiv nur genutzt werden, wenn man die kostenpflichtige VIP bzw. Premium-Mitgliedschaft abonniert. Die Kosten dafür können sehr hoch sein.

Kann man den Vertrag widerrufen?

Ja. Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag mit dem Dating-Portal abschließen. Einen solchen Widerruf können Sie eigentlich mit einfacher Mail erreichen.

Oft behaupten die Portale aber, dass es hätte keinen Widerruf gegeben. Daher ist der sicherste Weg ein Einschreiben mit Rückschein postalisch auf den Weg zu bringen oder die E-Mail an das Portal sicher zu archivieren.

Warum verlangen die Portale trotz Widerruf Wertersatz?

Wertersatz kann man in der Regel vom Vertragspartner fordern, wenn dieser die vertragliche Leistung bereits in Anspruch genommen hat. Die Portale stellen dann in Rechnung, was der Kunde schon an Kontakten geknüpft hat.

 

Kontakte“ wird von den Portalen sehr großzügig ausgelegt, sodass ein einfaches „Hallo“ an einen anderen Nutzer bereits als Kontakt gilt. Zudem bestimmen die Portale im Voraus eine feste Anzahl von Kontakten über den Vertragszeitraum hinweg.

 

Es wird dem Kunden sodann bei Widerruf unterstellt, dass er den Großteil der Kontakte bereits bei Widerruf wahrgenommen habe und aufgrund dessen bis zu 75 % der Kosten des Jahresabos an den Kunden in Rechnung gestellt wird.

Kann ich gegen die Wertersatzforderungen der Portale vorgehen?

Sofern der Wertersatz pro Kontakte und nicht zeitanteilig berechnet wurde, ja. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs muss der Wertersatz zeitanteilig berechnet werden. Das bedeutet: Statt beispielsweise 300 Euro müssen Sie nur etwas 15 Euro Wertersatz leisten.

Leider reagieren die Portale auf eigene Forderungen nur selten, sodass sich ein Vorgehen gegen die Wertersatzforderungen mit anwaltlicher Hilfe eine deutlich höhere Erfolgschance hat. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kann ich den Vertrag kündigen?

Lange war es Praxis bei den betreffenden Portalen, dass sich die Verträge automatisch verlängern, wenn sie nicht fristgemäß vor dem vereinbarten Vertragsablauf gekündigt wird.

Nach neuen gesetzlichen Regeln ist es seit dem 1. März 2022 nur noch möglich, nach Überschreiten der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Dafür muss ein einmonatiges Kündigungsrecht gewährt werden. Anderslautende Klauseln sind nach dem BGB unwirksam. Für vor diesem Tag abgeschlossene Verträge müssen die alten Regelungen herangezogen werden.

Nach den neuen Regeln besteht nun auch Rechtsicherheit, dass die Verträge auf elektronischem Wege, also per E-Mail und nicht wie in den Klauseln gefordert, per Post oder Fax, gekündigt werden können.

Wer übernimmt die Kosten eines Verfahrens?

Hierbei verweisen wir gerne auf unseren allgemeinen Informationen. Aber schonmal vorweg: Grundsätzlich trägt die Kosten der Anspruchsgegner und Verlierer des Verfahrens, also die Portale. Sofern Sie gewinnen, zahlen Sie am Ende des Tages also nichts. Sie können auch Prozesskostenhilfe beantragen.

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