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Hate Speech

Was bedeutet Hate Speech? Was ist ein Shitstorm?

Ein Shitstorm (übersetzt aus dem Englischen: „Scheiße“-„Sturm“) und Hate Speech (übersetzt aus de Englischen: „Hassrede“) stehen grundsätzlich für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten einer Person. Dabei treten in großen Ausmaß, nahezu lawinenartig menschenverachtende und beleidigende Aussagen gegenüber einer Person oder einer ganzen Personengruppe auf.


Das Verfassen oder die Vorbereitung von Hate Speech oder eines Shitstorms treten oftmals im Zusammenhang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken auf. Die Anonymität eines Onlineprofils oder der Schutz durch ein Pseudonym bestätigt die Verfasser darin, Inhalte zu verbreiten, die es im persönlichen Umgang miteinander häufig so nicht geben würde.


Der Schutz der Verfasser durch diese Verbreitungsweise geht in Teilen soweit, dass es durch sie sogar zu so erheblichen Beleidigungen und Diffamierungen kommt, die Drohungen mit dem Tod oder der körperlichen Unversehrtheit beinhalten. Für den Adressat solcher Beleidigungen und Diffamierungen kommt erschwerend hinzu, dass diese Inhalte für eine große Masse an Menschen öffentlich zugänglich ist und daher der Wirkungsgrad enorm ist.

Eine weitere Form von Hass im Internet stellt eine sogenannte Hate Page (übersetzt aus dem Englischen: „Hassseite“) dar. Auch diese Seiten haben den Zweck eine Person oder eine Personengruppe zu beleidigen oder diffamieren. Durch die enorme Reichweite des Internets und sozialer Netzwerke tritt dieses Phänomen längst nicht mehr nur bei Personen auf, die in der Öffentlichkeit stehen.

Wie gelingt die Eindämmung?

Der Adressat bzw. die Adressatin solcher diffamierenden und beleidigenden Inhalte kann sich strafrechtlich und zivilrechtlich wehren.

Die Erfahrung zeigt, dass in solchen Situationen schnelles und gezieltes Handeln geboten ist. Denn wenn entsprechende Inhalte erst einmal in die Verbreitung gelangen, verbreiten sie sich mit enormer Geschwindigkeit.

Ratsam ist es daher bei Hate Speech und Shitstorms möglichst zügig und konsequent gegen alle Verfasser vorzugehen, um so die Löschung der rechtswidrigen Inhalte zu erwirken und ihre Verbreitung zu stoppen. Bis vor einigen Jahren stellte die Ermittlung der oftmals anonymen Verfasser eine Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar, doch der Gesetzgeber hat diesbezüglich mittlerweile Abhilfe geschaffen. Mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) ergibt sich nun die Möglichkeit, Auskunftsansprüche gegen jeden Plattformbetreiber geltend zu machen. Diese sammeln und speichern in der Regel eine Vielzahl von Informationen über jeden einzelnen Benutzer und können so bei der Identifizierung der Verfasser behilflich sein. Auch der direkte Kontakt zu den Betreibern der Internet-Plattformen (beispielweise Meta – ehemals Facebook, Instagram, Twitter, TikTok usw.) zeigt Erfolge. Denn die Betreiber der Internet-Plattformen sind über den Auskunftsanspruch hinaus verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen.  

Empfehlenswert ist auch der Gang zur Polizei und die Erstattung einer Strafanzeige bzw. Strafantrag. Das ist auch über die strafrechtliche Ahndung hinaus von großer Wichtigkeit. Denn erst wenn der Verfasser ermittelt wurde, können im zivilrechtlichen Verfahren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Gleiches gilt bei sog. Hate Pages. Viele Nutzer solcher Seiten glauben, dass die Anonymität des Internets sie vor rechtlichen Konsequenzen bewahrt. Dies ist jedoch ein schwerwiegender Fehlglaube. In dem meisten Fällen sind die Inhalte solcher Hate Pages strafrechtlich ahndbar.

 

Was kann ein Adressat bzw. eine Adressatin selbst tun?
  • Rechtlichen Beistand beauftragen

  • Strafanzeige erstatten / Strafantrag stellen - Täterermittlung

  • Sammeln von Indizien, die auf die Identität des Täters hinweisen könnten (z. B. Fotos, Verlinkungen usw.)

  • Klage auf Auskunftsanspruch gegen die Social-Media-Plattform einreichen

Das Erstatten einer Strafanzeige bzw. das Stellen eines Strafantrags bei der Polizei ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Sollten Sie sich zusätzliche Unterstützung wünschen, dann können Sie selbstverständlich auch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin mandatieren, um eine diesbezügliche Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Dies verleiht dem Sachverhalt und dem Leidensdruck der Adressaten solcher Inhalte nochmal zusätzliches Gewicht und kann die Erfolgsaussichten bei der Polizei erheblich steigern. Außerdem ist es dem Rechtsanwalt möglich, die Ermittlungsakte anzufordern und vertiefte Einblicke in die Ermittlungen zu nehmen.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich bei allen erforderlichen Schritten zur Seite und unterstützen Sie.

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