Autofinanzierung
Der Autokauf durch Finanzierung
Für einen Großteil der Verbraucher und Verbraucherinnen ist beim Autokauf heutzutage eine Kreditfinanzierung oder ein Leasing-Modell sinnvoll. Dabei kann es bei den „Autobanken“, also den hauseigene Banken der Autohersteller, und den Leasinggesellschaften in den Finanzierungsverträgen zu rechtlichen Fehlern kommen. Diese Fehler können wiederum dazu führen, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Verträge auch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufbar sind und damit rückgängig gemacht werden können.
Doch bis es dazu kommt, stellen sich den Verbrauchern/innen beim Thema Widerruf zahlreiche Fragen.
Warum kann die Autofinanzierung widerrufen werden und warum lohnt sich ein Widerruf der Autofinanzierung?
Die gesetzliche Grundlage des Widerrufsrechts liegt im BGB. Für einen Verbraucher oder eine Verbraucherin gilt, dass der gegenständliche Vertrag im Rahmen einer 14-tägigen Frist nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann. Diese Frist beginnt jedoch überhaupt nicht zu laufen, wenn die Bank oder die Leasinggesellschaft den Verbraucher oder die Verbraucherin im Vertrag jedoch nicht korrekt und nachvollziehbar auf das entsprechende Widerrufsrecht hinweist und somit vertragliche Pflichtangaben nicht einhält. In solchen Fällen kann der Verbraucher auch Jahre nach dem Vertragsabschluss den Widerruf erklären.
Die Folge einer erfolgreichen Widerrufs liegt darin, dass der Vertrag als Ganzes rückabgewickelt wird. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht nur beendet – also seitens des Verbrauchers oder der Verbraucherin keine weiteren Zahlungen zu leisten sind – und das Auto zurückgegeben wird, sondern es wird der Zustand vor Vertragsschluss wiederhergestellt. Für den Verbraucher heißt das auch, dass ihm die bisher geleisteten Zahlungen komplett zurückzuerstatten sind.
Welche vertraglichen Fehler sind angreifbar? Was können Sie, als Verbraucher bzw. Verbraucherin, selbst tun?
Mögliche Fehler im Vertrag lassen sich nicht verallgemeinern. Um zu überprüfen, ob im Vertragstext Fehler enthalten sind, bedarf es einer genauen und vollumfänglichen juristischen Überprüfung, welche die Anwälte der Kanzlei Gutes Recht gerne für Sie durchführen.
Es lässt sich jedoch feststellen, dass häufig die Fehler im Finanzierungsvertrag darin bestehen, dass der Vertragsinhalt fehlerhafte oder unverständliche Formulierung beinhaltet, die den Verbraucher nicht eindeutig auf seine Rechte, insbesondere bezüglich des Widerrufs, hinweist. Dies ist durch anwaltliche Beratung und Überprüfung meist zügig herausgearbeitet und kann Sie so vergleichsweise leicht und schnell an Ihr Ziel bringen.
Unterschiede zwischen einem Kreditwiderruf und einem Leasingwiderruf
Beim durchschnittlichen Verbraucher-Autokauf wird das Auto vor Ort, meist beim Händler, abgeholt und bezahlt. Die Bezahlung erfolgt dabei in der Regel durch eine Barzahlung oder Kreditfinanzierung, meist abhängig von der Höhe der zu zahlenden Summe. Nutzt der Verbraucher oder die Verbraucherin ein Kreditfinanzierung für den Autokauf, so hat dieser grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
Entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin das gewünschte Auto mit einem Leasingvertrag zu finanzieren, so liegt hier ein entscheidender Unterschied zum Kreditwiderruf. Denn Auto-Leasingverträge können ausschließlich widerrufen werden, wenn sie als Fernabsatz-Leasingvertrag geschlossen wurden. Unter einem Fernabsatzvertrag ist ein Vertag zu verstehen, der beispielsweise über das Internet, via Teleshopping, den Versandhandel oder per Telefon, also ausschließlich über Fernkommunikationsmittel und nicht vor Ort, abgeschlossen wurde. Sofern ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, bestehen für einen Widerruf des Vertrags und die entsprechende Rückabwicklung des grundsätzlich sehr gute Erfolgsaussichten.
Wer trägt die Kosten eines solchen Verfahrens?
Grundsätzlich trägt die Kosten der Anspruchsgegner und Verlierer des Verfahrens, also bei einem erfolgreichen Widerspruch und der angeschlossenen Rückabwicklung der Finanzierungsgeber. Eine genaue und seriöse Chancen-Risken-Analyse lässt sich auch hier nur am Einzelfall erstellen und wird im Rahmen einer anwaltlichen Beratung selbstverständlich von uns vorgenommen und mit Ihnen detailliert erörtert.